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Der Abstammungsnachweis sowie eine evtl. vorhandene FEIF Beurteilung der Stute müssen der Anmeldung als Kopie beigefügt werden.
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Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten und entwurmt sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Von allen Stuten wird eine Tupferprobe verlangt.
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Alle Stuten müssen getupfert (AUCH CEM ) sein. Der schriftliche Nachweis der Tupferprobe ist bei Übergabe der Stute vorzulegen. Nach der Entnahme der Tupferprobe darf die Stute nicht mehr zu einem Wallach oder Hengst, nur zum Deckhengst. Die erste Tupferprobe sollte früher erfolgen, da die Stute evtl. behandelt werden muss, was in der Regel 14 Tage dauert. Die Stute muss unbeschlagen sein.
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Im Falle von Krankheiten und Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Eine Information des Stutenbesitzers erfolgt umgehend. Das gleiche gilt für evtl. notwendige Schmiedearbeiten.
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Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge getragen. Der Hengsthalterübernimmt jedoch keine Haftung für Verlust (Tod oder Entwendung), Beschädigung oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Der Haftausschuss umfasst auch die Tätigkeit der Erfüllungsgehilfen und erstreckt sich auf deren möglichen Vorsatz. Auch die Schäden, die durch die Zuführung zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung des Gestüts beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferd verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, dass eine für sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.
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Sollte die Stute nicht trächtig werden, so kann sie erneut gedeckt werden oder eine andere Stute des Besitzers im selben oder im Folgejahr. Es wird nur Weidegeld berechnet.
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Alle Stuten sollten möglichst pünktlich zum Beginn der Deckperiode angeliefert werden. Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolgt bei Abholung der Stute. Die Anmeldegebühr von 200EUR pauschal wird verrechnet.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort der Deckstation